RIDEKULT Garantie & PRO CARE
Stand: 05.09.2026
RIDEKULT steht für hochwertige E-Bikes, zuverlässige Komponenten und langfristige Freude am Fahren. Neben den gesetzlichen Rechten bei Mängeln bieten wir für unsere E-Bikes eine freiwillige Herstellergarantie. Zusätzlich kann beim Kauf eines RIDEKULT E-Bikes optional RIDEKULT PRO CARE abgeschlossen werden.
Diese Garantiebedingungen regeln den Umfang der freiwilligen RIDEKULT Herstellergarantie sowie die zusätzlichen Leistungen von RIDEKULT PRO CARE.
1. Gesetzliche Rechte des Kunden
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln der Kaufsache bleiben durch die RIDEKULT Herstellergarantie und durch RIDEKULT PRO CARE vollständig unberührt.
Die gesetzlichen Mängelrechte bestehen unabhängig davon, ob der Kunde die RIDEKULT Herstellergarantie oder PRO CARE in Anspruch nimmt.
Die gesetzlichen Rechte sind für den Kunden unentgeltlich und werden durch diese freiwilligen Garantieleistungen weder eingeschränkt noch ersetzt.
Bei einem gesetzlichen Mangel kann sich der Kunde daher unabhängig von diesen Garantiebedingungen auf seine gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer berufen.
2. RIDEKULT Herstellergarantie
2.1 Garantiegeber
Garantiegeber ist:
RIDEKULT
Am Lerchenbuck 14
79379 Müllheim
Deutschland
Die Garantie wird freiwillig und zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden gewährt.
2.2 Geltungsbereich der Herstellergarantie
Die RIDEKULT Herstellergarantie gilt für von RIDEKULT neu verkaufte E-Bikes, soweit im jeweiligen Angebot oder in diesen Garantiebedingungen nichts Abweichendes angegeben ist.
Die Garantie gilt ausschließlich für Käufe in Deutschland.
Die Garantie ist auf das jeweilige RIDEKULT E-Bike und dessen serienmäßige Komponenten bezogen.
2.3 Dauer und Umfang der Standard-Garantie
Die reguläre RIDEKULT Herstellergarantie umfasst folgende Komponenten:
| Komponente | Garantiedauer |
|---|---|
| Akku | 2 Jahre |
| Bremsanlage | 2 Jahre |
Die Garantie beginnt mit der Übergabe des E-Bikes an den Erstkäufer.
Akku
RIDEKULT gewährt eine Garantie von zwei Jahren auf den Akku.
Die Garantie umfasst insbesondere Material- und Herstellungsfehler sowie technische Defekte, die nicht auf normale Alterung oder gewöhnliche Nutzung zurückzuführen sind.
Ein alters- und nutzungsbedingter Rückgang der Akkukapazität stellt grundsätzlich keinen Garantiefall dar. Akkus unterliegen aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften einem natürlichen Alterungsprozess.
Weicht die tatsächliche Kapazitätsentwicklung jedoch erheblich von einer bei vergleichbarer Nutzung und vergleichbarem Alter üblichen Entwicklung ab, kann der Kunde den Sachverhalt gegenüber RIDEKULT zur Prüfung einreichen.
RIDEKULT kann hierfür eine technische Prüfung des Akkus durchführen oder durchführen lassen.
Eine bestimmte Akkukapazität oder Reichweite über die gesamte Garantiedauer wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich in den jeweiligen Produktangaben zugesichert wurde.
Bremsanlage
RIDEKULT gewährt eine Garantie von zwei Jahren auf die Bremsanlage hinsichtlich Material- und Herstellungsfehlern.
Die Garantie umfasst keine Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Sturz, Unfall, Beschädigung oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen sind.
Verschleißteile der Bremsanlage sind von der Garantie ausgenommen, soweit ihre Beeinträchtigung ausschließlich auf normalen Verschleiß zurückzuführen ist.
3. RIDEKULT PRO CARE
3.1 Was ist PRO CARE?
RIDEKULT PRO CARE ist eine optionale, kostenpflichtige Zusatzleistung für RIDEKULT E-Bikes.
PRO CARE erweitert den freiwilligen Schutz der regulären RIDEKULT Herstellergarantie um weitere Komponenten und einen erweiterten Garantieumfang.
PRO CARE ist keine Versicherung und ersetzt weder die gesetzlichen Mängelrechte noch die reguläre RIDEKULT Herstellergarantie.
3.2 Abschluss von PRO CARE
PRO CARE kann ausschließlich im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Kauf eines RIDEKULT E-Bikes abgeschlossen werden.
Der jeweils geltende Preis für PRO CARE wird beim jeweiligen Produkt bzw. im Bestellvorgang angezeigt.
Der Abschluss von PRO CARE ist nur während des ursprünglichen Bestellvorgangs möglich.
Ein nachträglicher Abschluss von PRO CARE ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch dann, wenn sich das E-Bike noch innerhalb der regulären Herstellergarantie befindet.
PRO CARE muss vollständig bezahlt und dem jeweiligen E-Bike eindeutig zugeordnet sein.
3.3 Umfang von PRO CARE
Bei Abschluss von PRO CARE gelten für das jeweilige E-Bike folgende freiwillige Garantiezeiten:
| Komponente | PRO CARE |
|---|---|
| Akku | 2 Jahre |
| Motor | 2 Jahre |
| Controller | 2 Jahre |
| Display | 2 Jahre |
| Rahmen | 5 Jahre |
| Bremsanlage | 2 Jahre |
Die jeweilige Garantie beginnt mit der Übergabe des E-Bikes an den Erstkäufer.
PRO CARE gewährt keine Garantie auf nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen genannten Komponenten oder Eigenschaften.
4. Rahmen-Garantie
Im Rahmen von PRO CARE gewährt RIDEKULT eine Garantie von fünf Jahren auf den Rahmen.
Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler des Rahmens.
Nicht umfasst sind insbesondere Schäden, die durch:
-
Stürze oder Unfälle,
-
Kollisionen,
-
unsachgemäße Nutzung,
-
Überlastung,
-
Veränderungen oder Umbauten,
-
unsachgemäße Montage,
-
äußere Gewalteinwirkung,
-
Korrosion aufgrund unsachgemäßer Pflege,
-
Transportbeschädigungen nach Übergabe,
-
oder sonstige äußere Einwirkungen
verursacht wurden.
Lack-, Farb- und optische Veränderungen stellen grundsätzlich keinen Garantiefall dar, sofern nicht ein entsprechender Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.
5. Motor, Controller und Display
Im Rahmen von PRO CARE gewährt RIDEKULT jeweils zwei Jahre Garantie auf:
-
den Elektromotor,
-
den Controller,
-
das Display.
Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler sowie technische Defekte, die nicht durch äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurden.
Nicht umfasst sind insbesondere Schäden infolge von:
-
Tuning oder Entdrosselung,
-
Überspannung,
-
unsachgemäßer elektrischer Veränderung,
-
nicht freigegebenen Komponenten,
-
unsachgemäßer Montage,
-
Wassereinwirkung, soweit diese auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder äußere Einwirkung zurückzuführen ist,
-
Sturz- oder Unfallschäden,
-
mechanischer Beschädigung,
-
oder Eingriffen durch nicht autorisierte Personen oder Werkstätten.
6. Akku und natürliche Alterung
Akkus sind Verschleißkomponenten und unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess.
Mit zunehmender Nutzungsdauer kann die nutzbare Kapazität eines Akkus abnehmen. Ein solcher alters- und nutzungsbedingter Kapazitätsverlust stellt grundsätzlich keinen Garantiefall dar.
RIDEKULT berücksichtigt bei der Beurteilung eines möglichen Akkudefekts insbesondere:
-
das Alter des Akkus,
-
die Nutzungsintensität,
-
die Anzahl und Art der Ladezyklen, soweit feststellbar,
-
die Lagerungsbedingungen,
-
die Betriebstemperaturen,
-
sowie den allgemeinen technischen Zustand des Akkus.
Weicht der Zustand oder die Kapazitätsentwicklung erheblich von dem ab, was bei vergleichbarem Alter und üblicher Nutzung zu erwarten ist, kann der Kunde eine Prüfung durch RIDEKULT verlangen.
RIDEKULT entscheidet nach technischer Prüfung, ob ein Garantiefall vorliegt.
Eine bestimmte Reichweite kann nicht garantiert werden, da diese unter anderem von Fahrergewicht, Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Gelände, Reifendruck, Unterstützungsstufe und weiteren Faktoren abhängig ist.
7. Ausschluss bei Tuning und technischen Veränderungen
Tuning, Entdrosselung oder sonstige Veränderungen, durch die die werkseitig vorgesehene Leistungs-, Geschwindigkeits- oder Steuerungscharakteristik des E-Bikes verändert wird, sind ausdrücklich nicht Bestandteil der RIDEKULT Herstellergarantie oder von PRO CARE.
Dies gilt insbesondere für:
-
Entdrosselung der Geschwindigkeitsbegrenzung,
-
Veränderung der Motorleistung,
-
Manipulation der Steuerungssoftware,
-
Manipulation von Sensoren,
-
Veränderung des Controllers,
-
nicht genehmigte Softwareänderungen,
-
oder vergleichbare technische Eingriffe.
Schäden, die durch solche Veränderungen verursacht oder mitverursacht wurden, sind von der freiwilligen Herstellergarantie und von PRO CARE ausgeschlossen.
Dies gilt unabhängig davon, ob der technische Eingriff selbst oder eine daraus resultierende Folgeschädigung den konkreten Defekt verursacht hat.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.
8. Allgemeine Garantieausschlüsse
Die freiwillige RIDEKULT Herstellergarantie und PRO CARE gelten nicht für Schäden oder Defekte, die durch folgende Umstände verursacht wurden:
-
Sturz oder Unfall,
-
Kollision,
-
mutwillige Beschädigung,
-
unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung,
-
Überlastung,
-
falsche Montage,
-
fehlerhafte Wartung,
-
fehlende oder unsachgemäße Pflege,
-
nicht autorisierte Reparaturen,
-
Umbauten oder technische Veränderungen,
-
Verwendung nicht freigegebener Ersatz- oder Zubehörteile,
-
Tuning oder Entdrosselung,
-
äußere Gewalteinwirkung,
-
unsachgemäßen Transport nach Übergabe,
-
Schäden durch Tiere oder sonstige äußere Einwirkungen,
-
normale Abnutzung und Verschleiß,
-
oder sonstige Ursachen, die nicht auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
Soweit ein Schaden sowohl durch einen grundsätzlich garantiefähigen Defekt als auch durch einen ausgeschlossenen Umstand verursacht oder mitverursacht wurde, kann die Garantieleistung für diesen Schaden ausgeschlossen sein.
9. Verschleiß und Wartung
Die Garantie erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Teile, die aufgrund ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
Hierzu können insbesondere gehören:
-
Bremsbeläge,
-
Bremsscheiben aufgrund normalen Verschleißes,
-
Reifen,
-
Schläuche,
-
Kette,
-
Ritzel und Kassetten,
-
Lager,
-
Griffe,
-
Sattel,
-
Pedale,
-
Beleuchtungskomponenten aufgrund gewöhnlicher Abnutzung,
-
sowie sonstige Verschleiß- und Verbrauchsteile.
Ein Verschleißteil kann jedoch Bestandteil eines Garantiefalls sein, wenn nachgewiesen wird, dass die Ursache der Beanstandung auf einem Material- oder Herstellungsfehler und nicht auf normalem Verschleiß beruht.
10. Autorisierte Reparaturen und Werkstätten
Garantie- und PRO-CARE-Leistungen werden grundsätzlich durch RIDEKULT oder durch von RIDEKULT autorisierte Werkstätten durchgeführt.
Der Kunde soll vor einer Reparatur, einem Austausch oder einer sonstigen kostenpflichtigen Maßnahme zunächst RIDEKULT kontaktieren.
Weitere Informationen zu autorisierten Werkstätten, Servicepartnern und dem konkreten Ablauf stellt RIDEKULT über die jeweils aktuellen Serviceinformationen zur Verfügung.
Eigenständig beauftragte Reparaturen durch nicht autorisierte Werkstätten begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten.
Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Rechte etwas anderes vorsehen.
11. Geltendmachung eines Garantieanspruchs
Um einen Garantie- oder PRO-CARE-Fall zu prüfen, kann RIDEKULT insbesondere folgende Informationen anfordern:
-
Name und Kontaktdaten des Kunden,
-
Bestell- oder Rechnungsnummer,
-
Kaufnachweis,
-
Seriennummer des E-Bikes,
-
Beschreibung des Defekts,
-
Fotos oder Videos des betroffenen Bereichs,
-
Informationen zur Nutzung und zum Auftreten des Defekts,
-
sowie gegebenenfalls weitere technische Informationen.
RIDEKULT kann zur Beurteilung des Garantieanspruchs eine technische Untersuchung des E-Bikes oder einzelner Komponenten verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Prüfung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
12. Prüfung und Entscheidung über den Garantieanspruch
Nach Eingang der erforderlichen Informationen prüft RIDEKULT, ob die Voraussetzungen der freiwilligen Garantie bzw. von PRO CARE erfüllt sind.
RIDEKULT kann dabei insbesondere prüfen:
-
ob die betroffene Komponente vom jeweiligen Garantieumfang erfasst ist,
-
ob die Garantiefrist noch läuft,
-
ob ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt,
-
ob der Schaden durch einen ausgeschlossenen Umstand verursacht wurde,
-
und welche Form der Garantieleistung zur Beseitigung des Defekts geeignet ist.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Form der Garantieleistung besteht, soweit gesetzlich zulässig, nicht.
13. Art der Garantieleistung
Liegt ein Garantiefall vor, kann RIDEKULT nach eigener Wahl und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere:
-
die betroffene Komponente reparieren,
-
ein Ersatzteil zur Verfügung stellen,
-
die betroffene Komponente austauschen,
-
oder das E-Bike bzw. die betroffene Komponente ersetzen.
Die konkrete Garantieleistung richtet sich nach Art und Umfang des Defekts sowie nach der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeit der Reparatur oder des Austauschs.
Ein Anspruch auf ein neues E-Bike oder eine bestimmte Ersatzkomponente besteht aus der freiwilligen Garantie grundsätzlich nicht, soweit gesetzlich zulässig.
14. Ersatzteile und technische Änderungen
Bei einer Reparatur oder einem Austausch kann RIDEKULT technisch gleichwertige Ersatzteile verwenden.
Aufgrund von Weiterentwicklungen können Ersatzteile oder Komponenten von den ursprünglich verbauten Teilen abweichen, sofern die Funktion und technische Eignung des Produkts dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Ausgetauschte Teile können in das Eigentum von RIDEKULT übergehen.
15. Übertragbarkeit
Die RIDEKULT Herstellergarantie sowie PRO CARE sind grundsätzlich an das jeweilige E-Bike und dessen Seriennummer gebunden.
Bei einem privaten Weiterverkauf kann der Garantie- bzw. PRO-CARE-Schutz auf den neuen privaten Eigentümer übergehen, sofern der ursprüngliche Kauf des E-Bikes bei RIDEKULT nachgewiesen werden kann und das E-Bike eindeutig über die Seriennummer zugeordnet werden kann.
Für die Übertragung sollte der neue Eigentümer insbesondere folgende Unterlagen erhalten bzw. vorlegen können:
-
ursprünglichen Kaufvertrag bzw. Kaufnachweis von RIDEKULT,
-
privaten Kaufvertrag zwischen Erst- und Zweitbesitzer,
-
Seriennummer des E-Bikes.
Ein gewerblicher Weiterverkauf oder eine gewerbliche Nutzung des E-Bikes begründet keine zusätzliche oder verlängerte Garantie.
Die Garantiefrist beginnt durch einen Eigentümerwechsel nicht erneut.
16. PRO CARE ist nicht nachträglich buchbar
PRO CARE kann ausschließlich beim ursprünglichen Kauf des jeweiligen RIDEKULT E-Bikes abgeschlossen werden.
Eine spätere Erweiterung des Garantieschutzes ist ausgeschlossen.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf Abschluss von PRO CARE:
-
nach Übergabe des E-Bikes,
-
nach Auftreten eines Defekts,
-
nach Ablauf der regulären Garantie,
-
oder zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Lebensdauer des E-Bikes.
17. Räumlicher Geltungsbereich
Die RIDEKULT Herstellergarantie und PRO CARE gelten ausschließlich für E-Bikes, die in Deutschland verkauft wurden.
Der Garantiegeber ist berechtigt, den räumlichen Geltungsbereich zukünftig zu erweitern.
Eine Erweiterung auf andere Länder erfolgt jedoch nicht automatisch durch einen Verkauf oder eine Nutzung außerhalb Deutschlands.
18. Keine Garantieverlängerung durch Reparatur oder Austausch
Die Durchführung einer Reparatur oder der Austausch einer Komponente führt grundsätzlich nicht zu einem Neubeginn der ursprünglichen Garantiefrist.
Für reparierte oder ausgetauschte Komponenten gilt grundsätzlich die verbleibende ursprüngliche Garantiefrist, soweit gesetzlich zulässig.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
19. Gesetzliche Haftung
Die gesetzlichen Haftungsansprüche von RIDEKULT, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bleiben von diesen Garantiebedingungen unberührt.
20. Verhältnis zwischen Standard-Garantie und PRO CARE
PRO CARE stellt eine zusätzliche freiwillige Leistung dar.
Wurde PRO CARE abgeschlossen, gelten für das betreffende E-Bike die in diesen Bedingungen für PRO CARE genannten erweiterten Garantieumfänge.
Die reguläre RIDEKULT Herstellergarantie und PRO CARE können nicht zu einer über die jeweils ausdrücklich genannten Zeiträume hinausgehenden Garantiezeit zusammengerechnet werden.
Die gesetzlich bestehenden Rechte des Kunden bleiben unabhängig davon bestehen.
21. Keine Einschränkung gesetzlicher Rechte
Die Inanspruchnahme der RIDEKULT Herstellergarantie oder von PRO CARE ist freiwillig.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bestehen unabhängig von diesen Garantieleistungen und werden durch diese Garantiebedingungen nicht eingeschränkt.
Die gesetzlichen Rechte können insbesondere auch dann bestehen, wenn ein bestimmter Defekt nach diesen Garantiebedingungen nicht von der freiwilligen Garantie erfasst ist.
22. Garantiegeber und Kontakt
RIDEKULT
Am Lerchenbuck 14
79379 Müllheim
Deutschland
E-Mail: service@ridekult.de
Website: www.ridekult.de
Stand der Garantiebedingungen: 05.09.2026
RIDEKULT behält sich vor, diese Garantiebedingungen für zukünftige Käufe anzupassen. Für bereits abgeschlossene Garantievereinbarungen gelten die zum Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs vereinbarten Garantiebedingungen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.